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Solarpaket I
Mehr Solarstrom - weniger Bürokratie

Die Bundesregierung hat das Solarpaket I verabschiedet. Was Verbraucher & Kunden jetzt wissen müssen, lesen Sie hier.

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Netzanschluss für Solaranlagen bis 30 kW vereinfacht

 

Konkret: Erhöhung "vereinfachte Netzanschlussprozedur" für PV-Anlagen von 10,8 kW auf 30 kW

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Früher konnten Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 10,8 kW eine "vereinfachte Netzanschlussprozedur" nutzen. Dank des Solarpakets wurde diese Grenze nun auf 30 kW erhöht. Sollte der Netzbetreiber nicht auf eine Anfrage zur Verbindung reagieren, kann die Verbindung künftig einfach nach Ablauf einer bestimmten Frist hergestellt werden.

Für STECH Kunden besteht kein Grund zur Sorge hinsichtlich bürokratischer Hürden: Wir melden die installierten Anlagen beim Netzbetreiber an und übernehmen alle erforderlichen Schritte bis zur Inbetriebnahme - alles aus einer Hand.

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Optimale Nutzung von Stromspeichern

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Konkret: Speicher mit Netzstrom laden (bspw. bei Schlechtwetter) und trotzdem EEG-Vergütung erhalten.

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Stromspeicher sind von entscheidender Bedeutung für das zukünftige Stromnetz. Sie tragen dazu bei, die erforderliche Flexibilität zur Kompensation der zeitlichen und wetterbedingten Schwankungen erneuerbarer Energien bereitzustellen. Die bisherige Regelung hat diese netzdienliche Funktion der Speicher oft behindert. Bisher galten Speicher nur dann als EEG-Anlagen, wenn sie ausschließlich mit erneuerbarer Energie geladen wurden. Wenn Netzstrom verwendet wurde, entfiel die EEG-Vergütung. Dies soll sich mit dem neuesten Entwurf des Solarpakets ändern, um die vielseitige Nutzung von Speichern zu erleichtern.

 

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Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser

 

Konkrekt: Gemeinsames Betreiben einer PV-Anlage soll vereinfacht werden. Parteien, die eine PV-Anlage bauen, müssen nicht mehr die Pflichten eines Stromversorgers gegenüber Kunden erfüllen.

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Bisher waren private Photovoltaikanlagen vor allem für Hausbesitzer attraktiv. In klassischen Mehrfamilienhäusern sah dies anders aus: Die Installation einer PV-Anlage gestaltet sich komplizierter, wenn es mehrere Wohnungseigentümer gibt. Nicht zuletzt entstand aufgrund der bisherigen Gesetzeslage oft die Situation, dass in einem solchen Fall eine der Parteien automatisch als Stromversorger gegenüber den anderen auftrat – mit allen Pflichten, die ein Stromversorger gegenüber seinen Kunden hat.

Diese Pflichten sollen gemäß dem aktuellen Entwurf zukünftig entfallen, und das gemeinsame Betreiben einer PV-Anlage durch mehrere Wohnungseigentümer soll deutlich vereinfacht werden. Auch Mietparteien sollen von PV-Anlagen einfacher profitieren können, und die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern insgesamt soll einfacher werden.

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Mehr Förderung für spezielle Solaranlagen und die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen

 

Konkret: Bessere Förderung für intelligente Flächennutzung für PV-Anlagen geplant.

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Landwirtschaftliche PV-Anlagen, schwimmende Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen über Parkplätzen und ähnlich spezielle Systeme, sollen künftig besser und individueller gefördert werden. Das Solarpaket führt eigene Ausschreibungsverfahren für diese Arten von PV-Anlagen ein. Bisher standen diese oft im Wettbewerb mit großen Solaranlagen, deren Effizienz sie kaum erreichen konnten und daher weniger gefördert wurden. Das soll sich ändern.

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Entbürokratisierung von Balkon- und Kleinsolaranlagen

 

Konkret: Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt & werden entbürokratisiert.

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Balkonkraftwerke bieten eine besonders einfache Möglichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. Bisher stand jedoch der bürokratische Aufwand im Verhältnis zum geringen Ertrag der Anlagen, die nur in begrenztem Umfang Strom produzieren. Dies soll sich nun ändern. Ähnliches gilt auch für andere kleine PV-Anlagen, wie beispielsweise solche auf Terrassen, die ohne zusätzliche Bauprojekte einfach per Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden können. Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt auch hier. Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen Balkonkraftwerke lediglich im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Sie dürfen auch weiterhin mit dem alten Ferraris-Zähler betrieben werden, wenn der Netzbetreiber keinen digitalen Zähler installiert hat, selbst wenn sich dieser rückwärts dreht.

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Alle Angaben ohne Gewähr.

Quelle & weitere Informationen: 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

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